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Willkommen bei Luftverkehrsanwälte.de |
 Im Luftrecht ist es von großem Vorteil, wenn der Rechtsanwalt nicht nur die theoretische Materie beherrscht, sondern darüber hinaus auch im Besitz einer Pilotenlizenz ist und über fliegerische Erfahrung verfügt.
Bei Luftrecht, auch Luftfahrtrecht oder Luftverkehrsrecht genannt, handelt es sich um das Rechtsgebiet, welches sich mit internationalen Übereinkommen, Gesetzen, Verordnungen und anderen rechtlichen Fragen der Luftfahrt beschäftigt.
Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Luftrecht (ausschließlich Mitglieder des AOPA e.V. - Arbeitskreises "Fliegende Juristen und Steuerberater) stellen hier Grundzüge dieses dynamischen Rechtsgebietes dar.
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Weil diese Seiten lediglich der Information dienen kann eine Haftung für mögliche unvollständige oder unrichtige Inhalte nicht übernommen werden. Für die Beantwortung einer konkreten Frage oder die Lösung eines individuellen Sachverhaltes empfehlen wir Ihnen, sich mit einem der hier aufgeführten Rechtsanwälte/ Rechtsanwältin in Verbindung zu setzen.
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Lizenzentzug durch Nichtzahlung von Gebühren |
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Grundvoraussetzungen für die Lizenzerteilung sind neben des Mindestalters, den bestandenen Prüfungen und der Tauglichkeit auch die Zuverlässigkeit. Letztere findet ihre Regelung in § 4 Absatz 1 Nummer 3 LuftVG. Die Neuregelung verweist nun weiter auf § 7 LuftSiG. Somit stellt sich die Frage, inwieweit sich der Begriff der Zuverlässigkeit gewandelt hat.
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Treffen der 'Fliegenden RAe und Steuerberater' |
Am 19.02. 2011 fand wieder das regelmäßige Treffen der "Fliegenden Rechtsanwälte und Steuerberater" statt. Folgende Themen wurden besprochen:
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